Vernehmlassungsverfahren BSV abgeschlossen! Herzliche Gratulation den beteiligten Kitegenossen!

Geschrieben am Mittwoch, den 15. Januar 2014 um 21:09 Uhr von Ronny in der Kategorie Unkategorisiert

Das Vernehmlassungsverfahren wurde definitiv abgeschlossen und die neue Binnenschifffahrtsverordnung ist veröffentlicht worden.

 

Für Kitesurfer sind dabei folgende Neuerungen relevant:

 

– Generelle Kiteverbot (Art. 54 BSV) wurde aufgehoben (Wichtig: Übergangsfrist: 2 Jahre d.h. die Kantone haben 2 Jahre Zeit um ihre Gesetze/Verordnungen anzupassen, bis dahin gilt das Verbot!)

– Die Leinenlänge ist nicht mehr auf 25m begrenzt

– Vortrittsrecht: Windsurfer und Kitesurfer sind sich gleichgestellt

– Definition Kitesurfen wurde angepasst

 

Unsere Forderung die Versicherungspflicht aufzuheben, wurde leider abgelehnt.

 

Vielen Dank dem sensationellen Team, welches das Ganze mit ihrem unermüdlichen Einsatz und tausenden von Arbeitsstunden ermöglicht hat! Wer hätte gedacht, als wir uns zur ersten Sitzung trafen, um die Motion zu besprechen und zu planen, dass wir unser Ziel so gut erreichen. Bei der Umsetzung mit den Kantonen gibt es aber noch sehr viel zu tun.

 

Links:

 

- Medienmitteilung BAV

- Beitrag ForumÂ