Hinweis Kennzeichnung Kiteboards

Geschrieben am Montag, den 11. Juli 2011 um 10:37 Uhr von Ronny in der Kategorie Unkategorisiert

Von verschiedenen Seiten wurden wir darauf hingewiesen, dass in letzter Zeit auffällig ist, dass Kitesurfer ihre Kiteboards nicht korrekt gekennzeichnet haben. Wir möchten alle Kitesurfer darauf hinweisen, dass die Kiteboards zwingend mit Namen und Adresse des Eigentümers bezeichnet werden müssen. (Art. 16 BSV)